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   BGH, 20.10.2010 - 2 StR 404/10   

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https://dejure.org/2010,6993
BGH, 20.10.2010 - 2 StR 404/10 (https://dejure.org/2010,6993)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2010 - 2 StR 404/10 (https://dejure.org/2010,6993)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 404/10 (https://dejure.org/2010,6993)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines sachlich-rechtlichen Mangels im Falle des Schweigens eines Urteils zur Sicherungsverwahrung bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen und Feststellung einer Gefährlichkeit eines Täters für die Allgemeinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines sachlich-rechtlichen Mangels beim Schweigen eines Urteils zur Sicherungsverwahrung bei Vorliegen der formellen Voraussetzungen und Feststellung einer Gefährlichkeit eines Täters für die Allgemeinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil gegen Sexualstraftäter zur Prüfung der Sicherungsverwahrung aufgehoben und zurückverwiesen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Sexualstraftäter zur Prüfung der Sicherungsverwahrung aufgehoben und zurückverwiesen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Gerichte müssen Möglichkeit von Sicherungsverwahrung immer prüfen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

    Auszug aus BGH, 20.10.2010 - 2 StR 404/10
    Bei den Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 2 oder § 66 Abs. 3 StGB müssen die Urteilsgründe zudem in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH NJW 1999, 3723, 3724; BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 2, fehlende Erörterung).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99

    Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 20.10.2010 - 2 StR 404/10
    Das Schweigen des Urteils zur Sicherungsverwahrung kann jedoch einen sachlich-rechtlichen Mangel darstellen, wenn der Tatrichter die Sicherungsverwahrung nicht prüft, obwohl deren formelle Voraussetzungen gegeben sind und die Feststellungen die Annahme nahe legen, dass der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGH NJW 1999, 2606; 3723, 3724).
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Auszug aus BGH, 20.10.2010 - 2 StR 404/10
    Bei den Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 2 oder § 66 Abs. 3 StGB müssen die Urteilsgründe zudem in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen der Tatrichter von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH NJW 1999, 3723, 3724; BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 2, fehlende Erörterung).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 274/17

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist durch Zustellung des Urteils

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht die Sicherungsverwahrung nicht prüft, obwohl deren formelle Voraussetzungen gegeben sind und die Feststellungen die Annahme nahelegen, dass der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Urteile vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 404/10, juris Rn. 7; vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Begründung 1).
  • BGH, 02.06.2022 - 3 StR 472/21

    Fehlende Erörterung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung; rechtsfehlerhafter

    aa) Das Schweigen des Urteils zur Sicherungsverwahrung kann - ungeachtet einer verfahrensrechtlichen Erörterungspflicht (§ 267 Abs. 6 Satz 1 StPO) - einen sachlich-rechtlichen Mangel darstellen, wenn das Tatgericht die Sicherungsverwahrung nicht prüft, obwohl die formellen Voraussetzungen gegeben sind und die Feststellungen die Annahme nahelegen, dass der Täter infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Urteile vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 404/10, juris Rn. 7; vom 9. Juni 1999 - 3 StR 89/99, NJW 1999, 2606, 2606 f.).

    Bei der Ermessensentscheidung müssen die Urteilsgründe zudem in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das Tatgericht von seiner Entscheidungsbefugnis in einer bestimmten Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 404/10, juris Rn. 7 mwN; Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438, 439).

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